Jahresabschlüsse

Je nach Größe oder Art Ihres Unternehmens kann die Erstellung von Einnahme-Überschuss-Rechnungen sowie von Handels- und Steuerbilanzen mit Gewinn- und Verlustrechnung für Sie erstellt werden. Auch die Erstellung von Eröffnungs- oder Zwischenbilanzen, sowie Auseinandersetzungs- oder Liquidationsbilanzen kann auf Wunsch oder Anforderung durchgeführt werden.

Bei der Erstellung der Jahresabschlüsse können Sie zwischen verschiedenen Varianten wählen. Die Erstellung kann ohne Prüfungshandlungen, mit Plausibilitätsbeurteilungen oder mit umfassenden Prüfungshandlungen erfolgen. Hierüber kann ein entsprechender Bestätigungsvermerk erstellt werden.

Bei Kapitalgesellschaften ist der Jahresabschluss zusätzlich um einen Anhang nach gesetzlichen Vorschriften zu erweitern. Ebenso ist der Jahresabschluss beim elektronischen Bundesanzeiger offen zu legen. Diese Tätigkeiten können wir ebenso für Sie übernehmen wie die Mithilfe bei der Erstellung eines Lageberichts.

Vor Fertigstellung des Jahresabschlusses werden Ihnen steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten und Wahlrechte aufgezeigt, sowie deren Auswirkung erläutert. Dies kann in einem Vorbesprechungstermin erfolgen. Es liegt dann in Ihrer Entscheidung, wie die Möglichkeiten berücksichtigt werden. So möchte ich für Sie ein optimales Ergebnis erreichen.

Nach Fertigstellung des Jahresabschlusses kann auf Wunsch eine Besprechung mit ausführlicher Bilanzpräsentation erfolgen. Hierbei kann auch eine Kennzahlenanalyse oder ein Mehrjahresvergleich herausgearbeitet und dargestellt werden.

Ihre Vorteile:

  • optimale steuerliche bzw. wirtschaftliche Gestaltung ihres Jahresergebnisses
  • verständliche Darstellung durch graphische Jahresabschlusspräsentation
  • Einhaltung der gesetzlichen Fristen zur Erstellung und Offenlegung
  • größere Sicherheit bei Betriebsprüfungen